Prüfung
Prüfung der Fördervoraussetzungen
Zunächst besprechen wir mit Ihnen, welche Entwicklungsarbeiten in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden oder geplant sind. Gemeinsam prüfen wir, ob das Vorhaben die grundlegenden Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllen könnte und eine Antragstellung sinnvoll erscheint.
Dabei betrachten wir insbesondere die Neuartigkeit der Entwicklung, bestehende technische Unsicherheiten und die geplante Vorgehensweise.
Bescheinigung
Vorbereitung und Einreichung des Bescheinigungsantrags
Für die Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt Ihr Unternehmen die technischen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören die Beschreibung des Entwicklungsvorhabens, die einzelnen Arbeitspakete und die damit verbundenen technischen Herausforderungen.
Wir unterstützen Sie dabei, diese Angaben zu strukturieren und auf die entscheidenden Fördervoraussetzungen auszurichten. Anschließend übernehmen wir die Eingabe und Einreichung des Antrags im Bescheinigungsportal.
Auch bei Rückfragen oder Beanstandungen begleiten wir die weitere Bearbeitung.
Dokumentation
Dokumentation der Entwicklungsarbeiten und Kosten
Für die Forschungszulage müssen die Entwicklungsarbeiten und die damit verbundenen Aufwendungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie dabei, insbesondere die Entwicklungszeiten, Personalkosten und Aufträge an externe Unternehmen den jeweiligen Vorhaben zuzuordnen.
Sind bisher keine systematischen Aufzeichnungen vorhanden, prüfen wir gemeinsam, welche Informationen sich anhand bestehender Unterlagen, beispielsweise Projektaufzeichnungen, E-Mails oder anderer Dokumente, noch nachvollziehbar rekonstruieren lassen.
Für zukünftige Entwicklungsvorhaben helfen wir Ihnen, eine möglichst schlanke Dokumentation einzurichten, die sich in Ihre bestehenden Arbeitsabläufe integrieren lässt und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand gering hält.
Finanzamt
Antragstellung beim Finanzamt
Nach Erteilung der Bescheinigung übernehmen wir die Antragstellung auf Forschungszulage beim Finanzamt. Dafür bereiten wir die förderfähigen Aufwendungen auf und erstellen den erforderlichen Antrag.
In der Regel können wir dabei auf die Unterlagen und Kostenaufstellungen zurückgreifen, die wir bereits gemeinsam mit Ihnen zusammengestellt haben.
Wir übernehmen die weitere steuerliche Kommunikation mit dem Finanzamt, beantworten Rückfragen und prüfen die ergehenden Bescheide. Bei Bedarf begleiten wir auch das Rechtsbehelfsverfahren.