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Forschungszulage – bis zu 35 % Förderung für Forschung und Entwicklung

Unser Ansatz

Die Entwicklung neuer Produkte oder technischer Verfahren kostet Unternehmen häufig viel Zeit und Geld. Was viele Unternehmer nicht wissen: Mit der steuerlichen Forschungszulage können sie sich einen erheblichen Teil ihrer Entwicklungsaufwendungen fördern lassen – grundsätzlich 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen sogar 35 %.

Dabei muss es sich nicht um klassische Forschung in einem Labor handeln. Auch die Entwicklung neuer Produkte, technischer Verfahren oder wesentlicher technischer Verbesserungen kann förderfähig sein.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen und begleiten sowohl das Bescheinigungsverfahren als auch die anschließende Antragstellung beim Finanzamt.

Die technischen Informationen kommen aus Ihrem Unternehmen. Wir helfen dabei, die für die Förderung wesentlichen Angaben herauszuarbeiten, nachvollziehbar darzustellen und die erforderlichen Kosten und Nachweise aufzubereiten.

Aus der Praxis

Ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis

Im Rahmen einer Jahresabschlussbesprechung berichtete uns ein Unternehmer von einem aufwendigen Entwicklungsprojekt. Sein Unternehmen hatte ein neues technisches Verfahren entwickelt, das erhebliche Entwicklungsarbeit und Investitionen erforderte. Ob und unter welchen Bedingungen sich die Entwicklung später wirtschaftlich vermarkten lassen würde, war noch unklar.

Wir machten den Unternehmer auf die Forschungszulage aufmerksam und prüften gemeinsam mit ihm, ob das Vorhaben grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen könnte. Anschließend begleiteten wir die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Der Antrag wurde zunächst abgelehnt, weil die Neuartigkeit der Technik und die technischen Entwicklungs- und Scheiternsrisiken nicht ausreichend deutlich dargestellt waren.

Gemeinsam mit dem Unternehmer haben wir die entsprechenden Angaben ergänzt und die Begründung stärker auf die entscheidenden Anforderungen ausgerichtet. Denn nicht jedes technische Detail, das für den Entwickler wichtig ist, ist auch für die Beurteilung der Förderfähigkeit relevant. Gerade angesichts der begrenzten Zeichenzahl in den Antragsfeldern kommt es darauf an, die wesentlichen Informationen präzise darzustellen.

Nach dieser Überarbeitung wurde die Bescheinigung für das Entwicklungsvorhaben erteilt.

Unsere Leistungen

So unterstützen wir Sie bei der Forschungszulage

Prüfung

Prüfung der Fördervoraussetzungen

Zunächst besprechen wir mit Ihnen, welche Entwicklungsarbeiten in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden oder geplant sind. Gemeinsam prüfen wir, ob das Vorhaben die grundlegenden Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllen könnte und eine Antragstellung sinnvoll erscheint.

Dabei betrachten wir insbesondere die Neuartigkeit der Entwicklung, bestehende technische Unsicherheiten und die geplante Vorgehensweise.

Bescheinigung

Vorbereitung und Einreichung des Bescheinigungsantrags

Für die Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt Ihr Unternehmen die technischen Informationen zur Verfügung. Dazu gehören die Beschreibung des Entwicklungsvorhabens, die einzelnen Arbeitspakete und die damit verbundenen technischen Herausforderungen.

Wir unterstützen Sie dabei, diese Angaben zu strukturieren und auf die entscheidenden Fördervoraussetzungen auszurichten. Anschließend übernehmen wir die Eingabe und Einreichung des Antrags im Bescheinigungsportal.

Auch bei Rückfragen oder Beanstandungen begleiten wir die weitere Bearbeitung.

Dokumentation

Dokumentation der Entwicklungsarbeiten und Kosten

Für die Forschungszulage müssen die Entwicklungsarbeiten und die damit verbundenen Aufwendungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie dabei, insbesondere die Entwicklungszeiten, Personalkosten und Aufträge an externe Unternehmen den jeweiligen Vorhaben zuzuordnen.

Sind bisher keine systematischen Aufzeichnungen vorhanden, prüfen wir gemeinsam, welche Informationen sich anhand bestehender Unterlagen, beispielsweise Projektaufzeichnungen, E-Mails oder anderer Dokumente, noch nachvollziehbar rekonstruieren lassen.

Für zukünftige Entwicklungsvorhaben helfen wir Ihnen, eine möglichst schlanke Dokumentation einzurichten, die sich in Ihre bestehenden Arbeitsabläufe integrieren lässt und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand gering hält.

Finanzamt

Antragstellung beim Finanzamt

Nach Erteilung der Bescheinigung übernehmen wir die Antragstellung auf Forschungszulage beim Finanzamt. Dafür bereiten wir die förderfähigen Aufwendungen auf und erstellen den erforderlichen Antrag.

In der Regel können wir dabei auf die Unterlagen und Kostenaufstellungen zurückgreifen, die wir bereits gemeinsam mit Ihnen zusammengestellt haben.

Wir übernehmen die weitere steuerliche Kommunikation mit dem Finanzamt, beantworten Rückfragen und prüfen die ergehenden Bescheide. Bei Bedarf begleiten wir auch das Rechtsbehelfsverfahren.

Persönliche Beratung

Ihre Ansprechpartnerin

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Welche Unternehmen können die Forschungszulage erhalten?

Die Forschungszulage richtet sich grundsätzlich an steuerpflichtige Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen, die begünstigte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchführen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Einzelunternehmer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen anspruchsberechtigt sein.

Entscheidend ist nicht allein die Unternehmensgröße oder Branche, sondern insbesondere, ob ein förderfähiges Entwicklungsvorhaben vorliegt und entsprechende Aufwendungen nachgewiesen werden können.

Welche Entwicklungsarbeiten können durch die Forschungszulage gefördert werden?

Gefördert werden können Vorhaben aus der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Dazu können beispielsweise die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren sowie wesentliche technische Verbesserungen gehören.

Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben auf neue Erkenntnisse abzielt, wissenschaftliche oder technische Unsicherheiten bestehen und systematisch vorgegangen wird. Gewöhnliche Produktanpassungen oder reine Markteinführungsmaßnahmen erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Entwicklungsarbeiten grundsätzlich für die Forschungszulage infrage kommen könnten.

Kann ich die Forschungszulage auch rückwirkend beantragen – und wie lange?

Ja. Die Forschungszulage kann grundsätzlich auch für bereits begonnene oder abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsprojekte beantragt werden. Ein Antrag muss also nicht vor Beginn der Entwicklungsarbeiten gestellt werden.

Dabei sind zwei Verfahren zu unterscheiden: Die Bescheinigung des Forschungsvorhabens kann grundsätzlich auch nach dessen Abschluss bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage beantragt werden.

Für den anschließenden Antrag beim Finanzamt gilt regelmäßig eine vierjährige Festsetzungsfrist. Diese beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das betreffende Wirtschaftsjahr endet. Für bestimmte ältere Fälle bestehen Sonderregelungen.

Wir prüfen mit Ihnen, für welche zurückliegenden Wirtschaftsjahre eine Antragstellung noch möglich ist und welche Entwicklungsarbeiten und Aufwendungen sich anhand vorhandener Unterlagen nachvollziehbar dokumentieren lassen.

Welche Entwicklungskosten können berücksichtigt werden?

Zu den förderfähigen Aufwendungen können insbesondere die anteiligen Arbeitslöhne der mit begünstigten Entwicklungsarbeiten beschäftigten Mitarbeitenden einschließlich bestimmter Arbeitgeberaufwendungen sowie Aufwendungen für begünstigte Auftragsforschung gehören.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern sowie Wertminderungen bestimmter für die Entwicklung eingesetzter Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden. Für bestimmte ab 2026 begonnene Vorhaben ist außerdem eine Gemeinkostenpauschale vorgesehen.

Welche Aufwendungen tatsächlich berücksichtigt werden dürfen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und teilweise vom jeweiligen Zeitraum ab.

Wir unterstützen Sie bei der Zuordnung und Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen und bei der Vorbereitung der erforderlichen Nachweise.

Was passiert, wenn der Bescheinigungsantrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Förderung endgültig ausgeschlossen ist. Entscheidend sind die konkreten Gründe der Ablehnung.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Anforderungen aus Sicht der Bescheinigungsstelle nicht ausreichend erfüllt oder dargestellt wurden und ob zusätzliche Erläuterungen oder Unterlagen sinnvoll sind.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb der maßgeblichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Wir unterstützen Sie bei der weiteren Bearbeitung und der nachvollziehbaren Aufbereitung der erforderlichen Angaben.

Ob die Bescheinigung anschließend erteilt werden kann, hängt von den tatsächlichen Voraussetzungen des Entwicklungsvorhabens ab.

Wir beraten Unternehmen persönlich an unseren Standorten in Kirchheim unter Teck, Geislingen an der Steige und Berghülen sowie auf Wunsch per Videokonferenz.

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