Unternehmensnachfolge planen
Wir prüfen, wie ein Unternehmen steuerlich sinnvoll auf Nachfolger übertragen werden kann – innerhalb der Familie, an Mitarbeitende oder an externe Erwerber.
Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung brauchen Weitblick. Wir begleiten Sie steuerlich, strategisch und mit einem klaren Blick für Familie, Unternehmen und Zukunft.
Nachfolge ist selten nur eine steuerliche Frage. Es geht um unternehmerische Verantwortung, familiäre Interessen, Liquidität, Gerechtigkeit zwischen Beteiligten und den Wunsch, das aufgebaute Vermögen sinnvoll zu erhalten.
Wir entwickeln mit Ihnen eine steuerliche Strategie, die zur persönlichen Situation passt – ob Unternehmensnachfolge, Schenkung zu Lebzeiten, Erbfall, Unternehmensverkauf oder strukturierte Vermögensübertragung.
Wir prüfen, wie ein Unternehmen steuerlich sinnvoll auf Nachfolger übertragen werden kann – innerhalb der Familie, an Mitarbeitende oder an externe Erwerber.
Nachfolge und Umwandlung hängen oft unmittelbar zusammen. Rechtsformwechsel, Holdingstrukturen oder die Trennung von Immobilien- und Betriebsvermögen können eine Übergabe erst praktikabel machen.
Auch beim Verkauf an einen Nachfolger ist steuerliche Begleitung entscheidend. Kaufpreisstruktur, Veräußerungsgewinn, Zahlungsmodalitäten und Übergabezeitpunkt sollten frühzeitig optimiert werden.
Schenkungen können Freibeträge nutzen und spätere Erbfälle entlasten. Wir zeigen, welche Übertragungen steuerlich sinnvoll sind und welche Liquiditäts- und Familienfragen bedacht werden sollten.
Wir begleiten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen, bewerten steuerliche Folgen und prüfen Bescheide. Dabei behalten wir Freibeträge, Verschonungen und Bewertungsfragen im Blick.
Bei Betriebsvermögen, Immobilien, Beteiligungen und gemischten Vermögensstrukturen ist die Bewertung oft entscheidend für die steuerliche Belastung und die Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir analysieren Unternehmen, Vermögen, Familienstruktur, Gesellschaftsverträge, Immobilien und bestehende Nachfolgewünsche.
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Einkommensteuer, Veräußerungsgewinne und Bewertungsfragen werden transparent berechnet.
Wir prüfen Übertragung, Verkauf, Beteiligung, Umwandlung, Holding oder Vermögensstrukturierung als mögliche Bausteine.
Testamente, Erbverträge, Gesellschaftsverträge und zivilrechtliche Umsetzung stimmen wir mit spezialisierten Anwälten und Notaren ab.
Wir begleiten Erklärungen, Anzeigen, Bescheidprüfung, Fristen und steuerliche Nachbereitung der gewählten Gestaltung.
Gerade bei Unternehmen ist die Frage der Nachfolge häufig auch eine Strukturfrage. Eine bestehende Rechtsform, die im laufenden Betrieb gut funktioniert hat, ist nicht automatisch optimal für Übergabe, Verkauf oder Beteiligung eines Nachfolgers.
Deshalb prüfen wir frühzeitig, ob vor der Nachfolge eine Umwandlung, Holdingstruktur, Ausgliederung oder Trennung von Immobilienvermögen und operativem Unternehmen sinnvoll ist. Ziel ist nicht maximale Komplexität, sondern eine Struktur, die steuerlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist.
Wir prüfen Testamentsgestaltungen aus steuerlicher Sicht und stimmen uns für die zivil- und erbrechtliche Umsetzung mit spezialisierten Anwälten ab.
Lebzeitige Übertragungen können Freibeträge nutzen und spätere Steuerbelastungen reduzieren. Wir zeigen, wo Gestaltungsspielraum besteht und wo Zurückhaltung sinnvoll ist.
Immobilien, Beteiligungen und weiteres Familienvermögen erfordern eine sorgfältige steuerliche Betrachtung, insbesondere bei mehreren Erben oder ungleichen Vermögenswerten.
Im Erbfall unterstützen wir bei Bewertung, Erklärung, Kommunikation mit dem Finanzamt und Bescheidprüfung. So behalten Erben auch in belastenden Situationen den Überblick.
Steuerlich gute Lösungen müssen auch familiär tragfähig sein. Wir achten darauf, dass Gestaltungsvorschläge verständlich, transparent und praktisch umsetzbar bleiben.
Wir übernehmen die steuerliche Einordnung und koordinieren die Schnittstellen mit spezialisierten Anwälten und Notaren, damit steuerliche und rechtliche Gestaltung zusammenpassen.
Eine Testamentsvollstreckung ist nicht in jedem Nachlass sinnvoll. Bei einfachen Vermögensverhältnissen und klarer familiärer Situation kann sie unnötigen Aufwand verursachen.
Bei inhaltlich komplexen oder umfangreichen Nachlässen, Unternehmensvermögen, mehreren Erben oder Spannungen in der Familie kann ein Testamentsvollstrecker als unabhängige Person von außen jedoch helfen, die Wünsche des Erblassers umzusetzen und Konflikte zwischen Erben zu reduzieren.
Steuerberaterin, B.Sc. · Zertifizierte Testamentsvollstreckerin mit Blick für Erben, Schenken und Vermögensstrukturen
07021 – 72 55-0
Steuerberater & Dipl.-Betriebswirt (FH) · Unternehmensberatung, Nachfolge und Unternehmensübergaben
07021 – 72 55-0Wir begleiten Sie vertraulich bei Nachfolge, Schenkung, Erbschaft und Unternehmensübergabe.