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Kinderkrankengeld und Entgeltfortzahlung

Juli 10, 2020 By wah2 Allgemein

Es passiert vor allem im Winter, wenn die Grippewelle ihren Höhepunkt erreicht und beinahe jeder mit einem Schnupfen zu kämpfen hat. Die Kita ruft an, das Kind hat Fieber und muss schnellstmöglich abgeholt werden. Aber auch in den anderen Jahreszeiten müssen arbeitende Eltern von Zeit zu Zeit zu Hause bleiben um sich um die kranken Kleinen zu kümmern.

Aber wie oft darf ein Arbeitnehmer wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben und wer bezahlt den Arbeitsausfall?

Wenn ein Arbeitnehmer unverschuldet und vorübergehend nicht arbeiten kann, steht im laut Gesetz trotzdem für die ausgefallene Zeit die volle Vergütung zu.

Unter diese Regelung fallen auch Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause pflegen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Grundsätzlich müssen die Mitarbeiter also, wenn ein krankes Kind zu Hause Pflege benötigt, bezahlt von der Arbeit freigestellt werden.

Diese Regelung ist aber nicht verbindlich!

Durch eine entsprechende Klausel oder einen Nachtrag im Arbeitsvertrag, eine gültige Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag kann der Anspruch auf die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen werden. In diesem Fall bekommen (gesetzlich versicherte) Mitarbeiter das ausgefallene Entgelt fast komplett von der Krankenkasse erstattet.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die bestehenden Arbeitsverträge zu prüfen und, falls noch nicht erfolgt, die Entgeltfortzahlung auszuschließen.

Aber auch, wenn die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen wurde, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter von der Arbeit (unbezahlt) freistellen und zwar pro Kind für 10 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden verdoppelt sich die Zahl auf 20 Arbeitstage.

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