Achtung: Kontrollen bei Entsendung ins Ausland
Wenn Ihre Arbeitnehmer auch nur für kurze Zeit im Ausland tätig werden, müssen diese bei Kontrollen nachweisen können, dass in Deutschland Sozialversicherungsschutz besteht.
Zum Nachweis des Versicherungsschutzes wird von der zuständigen Krankenkasse eine sogenannte A1-Bescheinigung ausgestellt.
Diese Regelung gibt es schon länger, nun wird in einigen EU-Mitgliedsstaaten aber verstärkt die Einhaltung kontrolliert.
So kann es beispielsweise passieren, dass Ihr Mitarbeiter, auf dem Weg zu einer zweitägigen Messe in Italien, in Österreich tankt und auf der Raststätte kontrolliert wird.
Gerade Österreich und Frankreich haben ihre Kontrollen verstärkt und verhängen empfindliche Strafen, wenn keine Bescheinigung vorgelegt werden kann.
Bitte beachten Sie:
- dass die Bescheinigung auch bei nur sehr kurzfristigen Beschäftigungen im Ausland benötigt wird und
- dass diese seit 01.01.2019 elektronisch beantragt werden muss.
Für genauere Informationen zur Beantragung und Ausstellung der Bescheinigungen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsverband.