Es passiert vor allem im Winter, wenn die Grippewelle ihren Höhepunkt erreicht und beinahe jeder mit einem Schnupfen zu kämpfen hat. Die Kita ruft an, das Kind hat Fieber und muss schnellstmöglich abgeholt werden. Aber auch in den anderen Jahreszeiten müssen arbeitende Eltern von Zeit zu Zeit zu Hause bleiben um sich um die kranken Kleinen zu kümmern.
Aber wie oft darf ein Arbeitnehmer wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben und wer bezahlt den Arbeitsausfall?
Wenn ein Arbeitnehmer unverschuldet und vorübergehend nicht arbeiten kann, steht im laut Gesetz trotzdem für die ausgefallene Zeit die volle Vergütung zu.
Unter diese Regelung fallen auch Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause pflegen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Grundsätzlich müssen die Mitarbeiter also, wenn ein krankes Kind zu Hause Pflege benötigt, bezahlt von der Arbeit freigestellt werden.
Diese Regelung ist aber nicht verbindlich!
Durch eine entsprechende Klausel oder einen Nachtrag im Arbeitsvertrag, eine gültige Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag kann der Anspruch auf die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen werden. In diesem Fall bekommen (gesetzlich versicherte) Mitarbeiter das ausgefallene Entgelt fast komplett von der Krankenkasse erstattet.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die bestehenden Arbeitsverträge zu prüfen und, falls noch nicht erfolgt, die Entgeltfortzahlung auszuschließen.
Aber auch, wenn die Entgeltfortzahlung ausgeschlossen wurde, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter von der Arbeit (unbezahlt) freistellen und zwar pro Kind für 10 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden verdoppelt sich die Zahl auf 20 Arbeitstage.
Wenn Ihre Arbeitnehmer auch nur für kurze Zeit im Ausland tätig werden, müssen diese bei Kontrollen nachweisen können, dass in Deutschland Sozialversicherungsschutz besteht.
Zum Nachweis des Versicherungsschutzes wird von der zuständigen Krankenkasse eine sogenannte A1-Bescheinigung ausgestellt.
Diese Regelung gibt es schon länger, nun wird in einigen EU-Mitgliedsstaaten aber verstärkt die Einhaltung kontrolliert.
So kann es beispielsweise passieren, dass Ihr Mitarbeiter, auf dem Weg zu einer zweitägigen Messe in Italien, in Österreich tankt und auf der Raststätte kontrolliert wird.
Gerade Österreich und Frankreich haben ihre Kontrollen verstärkt und verhängen empfindliche Strafen, wenn keine Bescheinigung vorgelegt werden kann.
Bitte beachten Sie:
- dass die Bescheinigung auch bei nur sehr kurzfristigen Beschäftigungen im Ausland benötigt wird und
- dass diese seit 01.01.2019 elektronisch beantragt werden muss.
Für genauere Informationen zur Beantragung und Ausstellung der Bescheinigungen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsverband.
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum der junge Mann vor Ihnen in der Schlange bei der Tankstelle seinen Tankbeleg abfotografiert und damit den ganzen Betrieb aufhält?
Höchstwahrscheinlich bereitet er gerade seine Buchhaltung vor.
Im Zeitalter von selbstfahrenden Autos, intelligenten Kühlschränken und sprachgesteuerten Haushaltsgeräten hat sich auch in der Steuerberatung, einer Branche mit einem eher verstaubten Image, einiges getan. Auch hier hat die Digitalisierung Einzug gehalten.
In der modernen Buchhaltung werden die Belege vom Mandanten eingescannt oder abfotografiert und dem Steuerberater über ein Rechenzentrum zur Verfügung gestellt. Die Kontoauszüge stellt die Bank online bereit und die fertige Buchhaltungsauswertung können sich die Mandanten herunterladen oder online anschauen.
Der klassische Pendelordner für Buchhaltungsunterlagen oder der Wäschekorb voller Belege, der in die Steuerkanzlei gebracht werden muss, ist Schnee von gestern. Sämtliche Belege können beim Mandanten verbleiben und sind jederzeit greifbar.
Aber auch für die Steuerberater und Buchhalter wird die Arbeit erleichtert.
Regelmäßig auftretende Geschäftsvorfälle, wie zum Beispiel Telefonrechnungen, können schon heute automatisch per Texterkennungssoftware verbucht werden. Bei einmaligen oder außergewöhnlichen Belegen stößt die Software jedoch noch an ihre Grenzen und der Mensch hinter der Maschine ist gefragt.
Die Anbieter von Buchführungssoftware versprechen in der nächsten Zeit sogar die Einführung von Buchungsautomaten. Der Automat soll den eingescannten Beleg selbständig erkennen und verarbeiten, er recherchiert, worum es sich bei Gronkulla von IKEA handelt und verbucht den Beleg auf dem passenden Konto.
Bis das alles jedoch reibungslos funktioniert, werden wohl noch ein paar Jahre ins Land gehen, und die immer komplexer werdenden steuerlichen Sachverhalte wird wohl auch zukünftig vorerst ein Mensch beurteilen müssen.
Aber durch die schon vorhandenen Möglichkeiten kann bereits jetzt sehr viel Zeit, Papier und Lagerplatz gespart werden. Die Auswertungen sind aktueller und aussagekräftiger und damit ein wichtiges Planungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmen.